Antrag zu TOP: Entwicklungsgrundsätze für das gemeindeeigene Grundstück an der Kanalfähre (Fährberg)
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. mit Unterstützung eines Planungsbüros bis zum Herbst mögliche Entwicklungslinien für das Grundstück Fährberg zu skizzieren und diese in einer Einwohnerversammlung darzustellen. Hierbei sind auch zu berücksichtigen:
1. Die seinerzeitigen Umstände des Grundstückserwerbs über den Weg des gemeindlichen Vorkaufsrechts und die sich daraus ergebenden rechtlichen Implikationen für die Verwertbarkeit des Grundstücks einschließlich möglicher zivilrechtlicher Ansprüche Dritter.
2. Verkehrliche Auswirkungen alternativer Nutzungsoptionen auf den innerörtlichen Bereich.