Ein neues Gerichtsurteil belegt: die Forderung der Freien Wähler nach grundsätzlich öffentlicher Beratung von Grundstücksgeschäften ist nicht nur politisch berechtigt sondern auch rechtlich geboten. Die Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Beratung werden dabei eng eingegrenzt.
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Für das uns bei der Gemeindewahl am gestrigen Sonntag entgegen gebrachte Vertrauen möchten wir uns an dieser Stelle bei unseren Wählerinnen und Wählern bedanken. Wir haben uns erst vor wenigen Wochen gegründet und sind angetreten mit dem Ziel, in der Osterrönfelder Kommunalpolitik neue Akzente für mehr Transparenz und Bürgernähe zu setzen.
„The public be damned“ (dt.: „Die Öffentlichkeit bleibt draußen“): dieser Ausspruch wird William Henry Vanderbilt zugeschrieben, einem amerikanischen Eisenbahn-Magnaten des 19. Jahrhunderts, der seine Geschäfte zu verbergen suchte. Was bis heute als Symbol eines falschen Umgangs mit Öffentlichkeit gilt, ist in den letzten fünf Jahren zur Handlungsmaxime der Ortspolitik in Osterrönfeld geworden.
Die Vorgänge um den Verkauf des ehemaligen Kleingartengeländes werden immer undurchsichtiger. Nach wie vor verweigert die Amtsverwaltung Auskunft über den Kaufpreises, zu dem ein Investorenkonsortium die Fläche an der Kieler Straße von der Gemeinde erwerben konnte.
Am 6. Dezember 2012 kam nicht nur der Nikolaus. An diesem Tag sollten auch richtungsweisende Entscheidungen für die Entwicklung des Sport- und Schulstandortes Osterrönfeld getroffen werden. Nahezu einmütig beschloss die Gemeindevertretung, noch im Jahr 2013 in einem ersten Bauabschnitt ein Normspielfeld als Kunstrasenplatz anzulegen.
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